Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung.

Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Kunden
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

Sämtlich Rücktritte müssen in Schriftform (per Post oder bestätigter Email vorliegen). Eine kostenfreie Stornierung ist bis 5 Tage (an Feiertagen 10 Tage) vor Reiseantritt möglich. Bei einer Stornierung von bis zu 2 Tagen vor Anreise berechnen wir 50%,  danach oder bei Nichtanreise  90% des vereinbarten Gesamtzimmerpreises. Für eine vorzeitige Abreise berechnen wir pro Zimmer und Tag 50 Euro. (Bei Gruppenbuchungen werden Teilstornierungen gesondert behandelt). Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

Ersparte Aufwendungen des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

Hotelzimmerübergabe und –rückgabe

Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, stehen dem Kunden gebuchte Zimmer ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des gebuchten Zimmers.

Die Zimmer sind am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen und dem Hotel zurückzugeben.

Sonstiges
Fundsachen werden nur auf Antrag nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt- Nach dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

 

Plattform zur Online-Streitbeilegung:

Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die EU-Kommission wird voraussichtlich ab/seit dem 15. Februar 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen.
Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen.
Diese Plattform ist über den folgenden Link http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.



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